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status: Entwurf, nicht veröffentlicht (noindex)
autor: André Buerger
stand: 2026-10-08
url: https://meinkapitelzwei.de/de/ratgeber/mit-abfindung-selbststaendig-machen.html
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# Mit Abfindung selbstständig machen – wie entscheide ich das?

Eine Abfindung kann Zeit verschaffen, um eine Selbstständigkeit ernsthaft zu prüfen. Ob das Ihr Weg ist, zeigt sich weniger an der Summe als daran, ob Sie ein klares Angebot haben, Menschen, die dafür bezahlen würden, und einen Plan für die ersten 90 Tage. Förderung, Steuern und Arbeitslosengeld klären Agentur für Arbeit, Steuerberater und Anwalt.

## Ein Weg von dreien

Selbstständigkeit ist einer von drei Wegen nach einem Abfindungsangebot, neben einer Anstellung und Interim oder freiberuflicher Arbeit. Es lohnt sich, alle drei ernsthaft zu prüfen, bevor Sie sich festlegen. Siehe auch [Abfindung – und dann?](abfindung-und-dann.html)

## Prüffragen vor der Entscheidung

- **Was genau verkaufe ich, und an wen?** Ein Satz, ohne Fachjargon. Wenn der Satz nicht steht, steht das Angebot noch nicht.
- **Wer hat mir schon gesagt, dass er dafür bezahlen würde?** Nicht Freunde, die nett sein wollen. Menschen mit dem Problem und einem Budget.
- **Wie viel Zeit will ich investieren?** Und was heißt das für Familie und Alltag in den ersten Monaten?
- **Woran merke ich, dass es nicht trägt?** Ein Abbruchkriterium, vorher aufgeschrieben, mit Datum.

## Erste echte Gespräche statt Plan im Kopf

Ein Geschäftsmodell im Kopf fühlt sich sicher an, weil niemand widerspricht. Die ersten Gespräche mit möglichen Kunden zeigen, was trägt. Bei Kapitel Zwei planen wir solche Gespräche im 90-Tage-Plan ein. Einen Umsatz oder Erfolg verspreche ich nicht.

## Das klärt Ihr Anwalt bzw. Steuerberater

**Ob für Sie ein Gründungszuschuss in Frage kommt**, prüft die Agentur für Arbeit. Ihre Informationsseite ist unten verlinkt. Welche Folgen der Zeitpunkt der Gründung für Ihr Arbeitslosengeld hat, klärt Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht bzw. die Agentur.
**Rechtsform, Steuern und Zeitpunkt der Auszahlung** klärt Ihr Steuerberater. Bei Fragen zur Rente die Deutsche Rentenversicherung.
Ich bin kein zugelassener Träger für geförderte Gründungscoachings (AVGS). Ich nehme keine Provision und zahle keine.

## Häufige Fragen

**Geht Selbstständigkeit mit Abfindung noch mit 55?**
Eine pauschale Antwort gebe ich nicht. Entscheidend sind Ihr Angebot, Ihre Kunden und Ihre Zahlen. Fragen zu Rente und Absicherung klären die Deutsche Rentenversicherung und Ihr Steuerberater.

**Bekomme ich einen Gründungszuschuss?**
Das prüft und entscheidet die Agentur für Arbeit. Ich beurteile das nicht. Die Informationsseite der Bundesagentur ist unten verlinkt.

**Hilft Kapitel Zwei beim Gründen?**
Kapitel Zwei hilft bei der Entscheidung, ob Selbstständigkeit Ihr Weg ist, und beim 90-Tage-Plan. Ein Umsatz oder Erfolg ist damit nicht versprochen.

**Sollte ich die ganze Abfindung in die Gründung stecken?**
Das beantworte ich nicht. Wie Sie mit dem Geld umgehen, gehört zu Ihrem Steuerberater und gegebenenfalls einer unabhängigen Finanzberatung. Im 90-Tage-Plan legen wir fest, was Sie in welcher Zeit prüfen.

## Erstgespräch

30 Minuten, kostenfrei. Wir klären, ob Kapitel Zwei zu Ihrer Situation passt. Rechts- und Steuerfragen beantworte ich auch dort nicht.

## Quellen (geprüft 08.10.2026)

- [Bundesagentur für Arbeit: Gründungszuschuss beantragen](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/gruendungszuschuss-beantragen)
- [Deutsche Rentenversicherung: Beratung und Kontakt](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/beratung-und-kontakt_node.html)
